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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Verein Arbeitskreis LPG

Art. 32c Abs. 6 VUV

Die Koordinationskommission überträgt die Erarbeitung der Richtlinien einer Fachkommission, in der die betroffenen Bundesämter und der Verein "Arbeitskreis LPG" vertreten sind.

Die Aufgaben des Vereins Arbeitskreis LPG sind im Kapitel 19 der EKAS-Richtlinie 6517 "Flüssiggas" (siehe Ergänzung) festgehalten.

Ergänzung: Flüssiggasanlagen
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