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für Arbeitssicherheit EKAS
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Letzte Änderung: 12.07.2023
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Sicherheitseinrichtungen

Art. 31 Abs. 1 VUV

  1. Sicherheitseinrichtungen zum Verhüten von Schäden infolge Einwirkung von Energien
    Heisse Apparateteile sowie Leitungen für Heizmedien müssen zum Schutze vor Verbrennungen isoliert, verschalt, abgeschirmt oder abgeschrankt werden.

    Für stark unterkühlte Teile gilt sinngemäss dasselbe (siehe Erläuterung).

    Zum Feststellen eines Überdruckes in geschlossenen Systemen sind Manometer anzubringen. Der höchstzulässige Druck muss markiert sein. Wenn unzulässig hohe Drücke des gasförmigen oder flüssigen Inhaltes möglich sind, muss durch Überdrucksicherungen (Sicherheitsventile) dafür gesorgt werden, dass das Produkt ausströmen kann, bis der allzu hohe Überdruck aufgehoben ist. Erfolgt ein solcher Druckanstieg nur allmählich, so kann dies mit feder- oder gewichtsbelasteten Absperrorganen bzw. Ventilen geschehen (reversible Sicherheitsregelung). Bei einem plötzlichen Druckanstieg eignen sich Berstplatten oder Reissnähte besser. Sie zerreissen nach Erreichen des Toleranzwertes (Berstdruck) sofort und geben damit den vollen Durchmesser des Druckausgleichsrohres frei. Sie sind so anzuordnen, dass weder Personen noch die Umwelt durch das austretende Medium gefährdet werden.

  2. Sicherheitseinrichtungen an Behältern
    In Behältern mit festen und flüssigen Stoffen wird der Inhalt (Füllstand, Volumen usw.) mit Niveaumessgeräten kontrolliert. Handelt es sich beim Behälterinhalt um gefährliche, d.h. besonders leicht brennbare oder giftige Flüssigkeiten bzw. Gase, sind Überfüllsicherungen, also Einrichtungen, welche das Überfüllen bzw. Überlaufen dieser Behälter selbsttätig zu verhindern haben, erforderlich. Möglich sind auch Rücklaufleitungen. Leerlaufsicherungen anderseits haben die Aufgabe, ein Unterschreiten des minimal zulässigen Füllstandes zu verunmöglichen. Die Behälter sind ferner mit Druckausgleichseinrichtungen zu versehen. Diese sind so anzuordnen, dass weder Personen noch die Umwelt durch das austretende Medium gefährdet werden. Wenn der unkontrollierte Austritt von gefährlichen, d.h. leichtbrennbaren oder giftigen Flüssigkeiten verhindert werden muss, sind Rückhaltevolumen (z.B. Auffangwannen, Auffangtassen) und eine technische Lüftung (besonders bei Tankanlagen in Kellern und engen Räumen) nötig.

    Bei leichtbrennbaren Flüssigkeiten, Gasen oder Dämpfen sind explosionsgeschützte elektrische Installationen, geerdete Behälter und Rohrleitungen sowie Flammendurchschlagssicherungen in den Druckausgleichsleitungen unumgänglich.

    Um Implosionen oder das Zusammenziehen von nichtvakuumfesten Behältern zu verhindern, müssen Sicherheitselemente (z.B. Unterdrucksicherungen) eingebaut werden.

  3. Sicherheitseinrichtungen bei Rohrleitungen
    Um bei Temperaturschwankungen die Längenänderungen einer Rohrleitung aufzufangen, sind z.B. Wärmeausdehnungskompensatoren in der Form von Rohrbögen oder Balgen einzusetzen.

    Bei Leitungen, die ätzende Stoffe führen, sind die Armaturen (Flanschen, Hahnen und dergleichen) so anzuordnen, dass bei allfälligem Undichtwerden niemand durch herausspritzende Flüssigkeit getroffen werden kann.

    In Rohrleitungen bewegte Feststoffe, Flüssigkeiten oder auch mit Feststoffen verunreinigte Gase können statische Aufladungen erzeugen. Bei metallischen Leitungen ist deshalb für eine Erdung und bei Leitungen aus Kunststoff oder Glas für ein zusätzliches Ableitsystem zu sorgen.

    Beim Fördern kondensierbarer Dämpfe besteht die Gefahr, dass diese bei starker Verdichtung kondensieren. In solchen Fällen ist mit Kondensatschleusen bzw. -ableitern, Sorptionsvorrichtungen usw. Abhilfe zu schaffen.
Ergänzung: Temperaturen berührbarer Oberflächen
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