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Kontrollbüchlein / Eignungsausweise in der arbeitsmedizinischen Vorsorge / Strahlenexponierte Arbeitnehmer

Art. 76 VUV

Aufgrund der abgelösten Verordnung über die Verhütung von Berufskrankheiten vom 23. Dezember 1960 konnten Kontrollbüchlein lediglich an Versicherte abgegeben werden, die im Baugewerbe, im Bergbau, in Steinbrüchen, in Steinhauereien sowie in Kies- und Schotterwerken tätig waren. Die jetzt geltende Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) gibt in Art. 76 neu die umfassende Möglichkeit zur Abgabe von Kontrollbüchlein bzw. Eignungsausweisen für alle Arbeitnehmer, die einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind.

Strahlenexponierte Arbeitnehmer:

Das Dosisdokument, das vom Bundesamt für Gesundheit herausgegeben wurde, wird von der Personendosimetriestelle, die das beruflich strahlenexponierte Personal des Betriebes überwacht, kostenlos abgegeben. Der Arbeitgeber muss die akkumulierten Dosen registrieren. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei einem Einsatz in einem anderen Betrieb muss er der beruflich strahlenexponierten Person das persönliche Dosisdokument mit den eingetragenen Daten übergeben.

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