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Angaben zum PrSG

Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG)

Das PrSG regelt einerseits die Sicherheit von Produkten beim gewerblichen oder beruflichen Inverkehrbringen, andererseits dient es dem Abbau von technischen Handelshemmnissen durch eine Angleichung der Rechtsvorschriften an die Regeln des grössten Handelspartner der Schweiz, der Europäischen Union (EU). Mit dem PrSG wurde die Richtlinie 2001/95/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit ins schweizerische Recht umgesetzt. Damit entspricht der Konsumentenschutz im Bereich der Produktsicherheit dem europäischen Niveau.

Das PrSG kommt nur dann zur Anwendung, wenn die produktspezifischen Erlasse keine Bestimmungen enthalten, mit denen das selbe Ziel verfolgt wird. Die Zuständigkeit für den Vollzug dieser Erlasse ist auf die verschiedenen fachlich kompetenten Bundesämter aufgeteilt.

Verordnungen zum PrSG

  • Verordnung vom 19. Mai 2010 über die Produktesicherheit (PrSV), SR 930.111
  • Verordnung des EVD vom 18. Juni 2010 über den Vollzug der Marktüberwachung nach dem 5. Abschnitt der Verordnung über die Produktesicherheit, 
    SR 930.111.5
  • Verordnung vom 25. November 2015 über die Sicherheit von Druckgeräten (Druckgeräteverordnung, DGV), SR 930.114
  • Verordnung vom 25. November 2015 über die Sicherheit von einfachen Druckbehältern (Druckbehälterverordnung, DBV), SR 930.113
  • Verordnung vom 25. November 2015 über die Sicherheit von Aufzügen (Aufzugsverordnung, AufzV), SR 930.112
  • Verordnung vom 2. April 2008 über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung), SR 819.14
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