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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Letzte Änderung: 20.10.2020
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Anwendung der Prämienerhöhung

Art. 66 VUV

Die Prämienerhöhung kann vom Durchführungsorgan angewendet werden,

  • wenn ein Arbeitgeber einer vollstreckbaren Verfügung (mehr dazu) keine Folge geleistet hat
  • wenn ein Arbeitgeber ihm bekannte Vorschriften der Arbeitssicherheit verletzt und dadurch sicherheitswidrige Zustände geschaffen hat, die nur während kurzer Zeit bestehen, so dass eine Verfügung mit Vollzugsfristen nicht zum Ziele führt
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