Anwendung der Prämienerhöhung
Art. 66 VUV
Die Prämienerhöhung kann vom
-
wenn ein Arbeitgeber einer vollstreckbaren Verfügung (mehr dazu) keine Folge geleistet hat
-
wenn ein Arbeitgeber ihm bekannte Vorschriften der Arbeitssicherheit verletzt und dadurch sicherheitswidrige Zustände geschaffen hat, die nur während kurzer Zeit bestehen, so dass eine Verfügung mit Vollzugsfristen nicht zum Ziele führt