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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Umfang der Kontrolltätigkeit

Die Kontrolltätigkeit umfasst die Beratung (mehr dazu), die Betriebsbesuche und Befragungen (mehr dazu) sowie die Ermahnung (mehr dazu) des Arbeitgebers. Die Durchführungsorgane müssen ausserdem auf Anzeige (mehr dazu) hin tätig werden.

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