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für Arbeitssicherheit EKAS
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Typische Beispiele für Ausnahmebewilligungen

Es kann sinnvoll sein, für ausnahmsweise auszuführende leichte Arbeiten den Personentransport mit Einrichtungen zu erlauben, die für diesen Zweck sonst nicht zugelassen sind. Das gilt insbesondere, wenn der Einsatz anderer Mittel nicht möglich ist oder sogar eine grössere Gefährdung bewirken würde. In der Ausnahmebewilligung sind in diesem Falle die zu beachtenden besonderen Vorschriften festzuhalten.

Es kann möglich sein, dass in einem bestimmten Betrieb eine technische Massnahme nicht getroffen wird, das Schutzziel aber mit Verhaltensvorschriften erreicht werden kann. In der Ausnahmebewilligung sind die betreffenden Verhaltensvorschriften festzuhalten. Der Arbeitgeber ist darin zu verpflichten, dafür zu sorgen, dass diese Vorschriften eingehalten werden.

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