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Aufhebung bisherigen Rechts durch die VUV

Art. 105 VUV

Die in Art. 105 VUV aufgeführten Verordnungen und Verfügungen werden durch das neue Recht ersetzt und damit gegenstandslos. Sie sind mit der formellen Aufhebung am 1. Januar 1984 endgültig ausser Kraft getreten.

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