Zusammenarbeit unter den kantonalen Durchführungsorganen des Arbeitsgesetzes
Im Verein "Interkantonaler Verband für Arbeitnehmerschutz (IVA)" sind die kantonalen Durchführungsorgane seit dem Jahr 1945 zusammengeschlossen. Der Verband bezweckt die Unterstützung seiner Mitglieder bei der Durchführung aller Aufgaben des Arbeitnehmerschutzes, insbesondere durch:
-
Förderung des Arbeitnehmerschutzes bei Arbeitgebern, Arbeitnehmern, betroffenen Verbänden und Sozialpartnern
-
Förderung des Arbeitnehmerschutzgedankens in der Bevölkerung
-
Ausbildung, Weiterbildung und Information aller am Arbeitnehmerschutz Beteiligten
-
Koordination der Umsetzung des Rechtes in den Vollzug
-
Erarbeitung von Vorschlägen, Anträgen, Berichten zu Fragen des Arbeitnehmerschutzes zuhanden des Bundes, der Kantone und Verbände
-
Wahrnehmung der Interessen der kantonalen Vollzugsbehörden
-
Förderung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesstellen, Organisationen auf Bundesebene, Fachverbänden und internationalen Stellen
-
Öffentlichkeitsarbeit