back to home Eidgenössische
Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
back to home
DE FR IT
DE FR IT

Allgemeine Bemerkungen zu den Ausnahmeregelungen

Wenn im Folgenden die Vorschriften über die Arbeitssicherheit erwähnt werden, so sind damit die Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten gemeint.

Wenn für gewisse Betriebe die Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen nicht gelten, so behalten diejenigen über die Verhütung von Berufskrankheiten ihre Gültigkeit.

Zurück zum Anfang