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Letzte Änderung: 12.07.2023
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Begriff "Treppen"

Art. 16 VUV

Treppen sind, neben Schrägrampen und den in Sonderfällen anwendbaren ortsfesten Leitern, die Teile von Verkehrswegen, welche Gebäude- und Anlageteile unterschiedlichen Niveaus miteinander verbinden.

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