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für Arbeitssicherheit EKAS
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Temporäre ortsfeste Leitern

Art. 18 VUV

Besonders im Baugewerbe können wegen den stets wechselnden Gegebenheiten und wegen des provisorischen Charakters der Einrichtungen die vorgenannten Bestimmungen nicht restlos eingehalten werden. In solchen Fällen sind den Verhältnissen angepasste Massnahmen zu treffen, welche eine gleichwertige bzw. genügende Sicherheit gewährleisten.

Ergänzung: Treppen und Zugänge im Baugewerbe
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