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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Sicherheitsabstand gegenüber Fahrzeugen auf der Andockverkehrsfläche

Art. 22 VUV

Wie bei der Laderampe (mehr dazu) muss auch hier ein Sicherheitsabstand "s" von mindestens 0,5 m zwischen Bauteilen oder abgestellten Gegenständen und den auf der Andockverkehrsfläche befindlichen Fahrzeugen bleiben.

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