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für Arbeitssicherheit EKAS
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Schutzziel "Laderampe" und "Rampenauffahrt"

Art. 22 VUV

Laderampen und Rampenauffahrten müssen gefahrlos benützt werden können und Laderampen müssen sichere Abgänge haben.

Ergänzung: Laderampen
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