Schutzziel "Laderampe" und "Rampenauffahrt"
Art. 22 VUV
Laderampen und Rampenauffahrten müssen gefahrlos benützt werden können und Laderampen müssen sichere Abgänge haben.
Art. 22 VUV
Laderampen und Rampenauffahrten müssen gefahrlos benützt werden können und Laderampen müssen sichere Abgänge haben.