Begriff "Laderampe" und "Rampenauffahrt"
Art. 22 VUV
Laderampen dienen zum Be- und Entladen von Fahrzeugen. Rampenauffahrten verbinden die Andockverkehrsfläche mit der Laderampenfläche.
Art. 22 VUV
Laderampen dienen zum Be- und Entladen von Fahrzeugen. Rampenauffahrten verbinden die Andockverkehrsfläche mit der Laderampenfläche.