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Letzte Änderung: 12.07.2023
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Rutschhemmung der Fussböden

Art. 14 VUV

Die Rutschhemmung ergibt sich aus der Oberflächenstruktur des Fussbodens im Neuzustand und nach Abnützung. Sie wird aber auch beeinflusst durch die Schuhsohlen und durch Verschmutzung (flüssige und feste Schmutzstoffe, wie Wasser, Öl, Fett).
Um gute Rutschhemmung zu gewährleisten, müssen Schuhe mit den Verhältnissen angepassten Sohlen getragen werden.
Verschmutzungen, welche die Rutschhemmung vermindern, müssen sofort beseitigt werden. Wo das wegen der Art der auszuführenden Arbeiten nicht möglich ist (Nassräume, Decolletagebetrieb, Fettanfall), müssen Böden mit Schmutzaufnahmevermögen - profilierte Bodenflächen mit Verdrängungsraum - verwendet werden.

Flüssige Schmutzstoffe sind über geneigte Böden in Ablaufrinnen zu leiten.

Ergänzung: Rutschhemmung, Verdrängungsraum, Sohlenmaterial
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