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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Begriff "Dächer"

Art. 17 VUV

Dächer im Sinne dieser Verordnung sind Deckflächen von Gebäuden und anderen Einrichtungen - auch Vordächer -, welche betreten werden müssen, um den Betrieb und das Instandhalten von Arbeitsmitteln (mehr dazu) oder anderen Konstruktionen oder Teilen davon, zu gewährleisten.

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