Begriff "Belastbarkeit" bei Gebäuden und anderen Konstruktionen
Art. 12 VUV
Unter Belastbarkeit von Gebäuden und anderen Konstruktionen ist deren hinreichende Tragfähigkeit und die Funktionstüchtigkeit unter Gebrauchslast zu verstehen.
Art. 12 VUV
Unter Belastbarkeit von Gebäuden und anderen Konstruktionen ist deren hinreichende Tragfähigkeit und die Funktionstüchtigkeit unter Gebrauchslast zu verstehen.