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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Physikalische Einwirkungen (EKAS-RL 6508 ASA-Beizug)

Ionisierende Strahlung

Radioaktive Stoffe oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung im Geltungsbereich der Strahlenschutzverordnung (SR 814.501)

Nichtionisierende Strahlung

(elektromagnetische Felder, Ultraviolett, Infrarot, sichtbares Licht) Arbeiten an Sendeanlagen, in der Nähe starker Spannungen oder Ströme oder mit Geräten der Kategorie 1 oder 2 nach EN 12198

Laser

Einsatz von Lasern der Klassen 3B und 4 (EN 60825-1)

Elektrisierung

Arbeiten an unter Spannung stehenden Starkstromanlagen

Hand-Arm- und Ganzkörper-Vibrationen

Arbeiten mit vibrierenden oder schlagenden Handwerkszeugen (EN ISO 5349-1:2000) oder Führen von Fahrzeugen im Gelände (EN ISO 2631-1:1997), vgl. www.suva.ch/vibrationen

Gehörgefährdender Lärm

Lärmeinwirkungen ab einem Tages-Lärmexpositionspegel LEX von 85 dB (A), vgl. Lärmtabellen Suva-Form. 86200 bis 86500

Arbeiten mit erhöhtem Berufsunfallrisiko durch das Überhören von Signalen

  • Arbeiten im Gleisfeld mit Zugverkehr
  • Innerbetrieblicher Rangierverkehr

Arbeiten mit heissen und kalten Medien mit hohem Berufsunfall- oder Berufskrankheitenrisiko

thermische Gefahren durch Flüssigkeiten, Dämpfe, tiefkalte verflüssigte Gase (z. B. flüssiger Stickstoff)

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