Physikalische Einwirkungen (EKAS-RL 6508 ASA-Beizug)
Ionisierende Strahlung
Radioaktive Stoffe oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung im Geltungsbereich der Strahlenschutzverordnung (SR 814.501)
Nichtionisierende Strahlung
(elektromagnetische Felder, Ultraviolett, Infrarot, sichtbares Licht) Arbeiten an Sendeanlagen, in der Nähe starker Spannungen oder Ströme oder mit Geräten der Kategorie 1 oder 2 nach EN 12198
Laser
Einsatz von Lasern der Klassen 3B und 4 (EN 60825-1)
Elektrisierung
Arbeiten an unter Spannung stehenden Starkstromanlagen
Hand-Arm- und Ganzkörper-Vibrationen
Arbeiten mit vibrierenden oder schlagenden Handwerkszeugen (EN ISO 5349-1:2000) oder Führen von Fahrzeugen im Gelände (EN ISO 2631-1:1997), vgl. www.suva.ch/vibrationen
Gehörgefährdender Lärm
Lärmeinwirkungen ab einem Tages-Lärmexpositionspegel LEX von 85 dB (A), vgl. Lärmtabellen Suva-Form. 86200 bis 86500
Arbeiten mit erhöhtem Berufsunfallrisiko durch das Überhören von Signalen
- Arbeiten im Gleisfeld mit Zugverkehr
- Innerbetrieblicher Rangierverkehr
Arbeiten mit heissen und kalten Medien mit hohem Berufsunfall- oder Berufskrankheitenrisiko
thermische Gefahren durch Flüssigkeiten, Dämpfe, tiefkalte verflüssigte Gase (z. B. flüssiger Stickstoff)