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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Letzte Änderung: 12.07.2023
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Koordination der Arbeit der Spezialisten

Art. 11e Abs. 3 VUV

Der Arbeitgeber organisiert die Abläufe, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der Spezialisten unter Mitsprache der Arbeitnehmer. Stellenbeschreibungen und Organigramme helfen den Arbeitnehmern, die Sicherheitsorganisation zu verstehen (siehe Ergänzung).

Ergänzung: Stellenbeschreibung, Organisation, Koordination
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