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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Funktionsbeschreibung

Art. 11e Abs.1 VUV

Eine zentrale Funktion der Spezialisten der Arbeitssicherheit ist die Beurteilung der im Betrieb auftretenden Gefahren. Das bedeutet, dass die Gefahren systematisch ermittelt werden. Bei dieser Beurteilung müssen die Auswirkungen auf die den Gefahren ausgesetzten Personen abgeschätzt werden und zwar in Bezug auf Eintretenswahrscheinlichkeit und Schadensausmass. Zusammen mit der Massnahmenauswahl bilden diese Schritte den Risikominderungsprozess. Das Vorgehen erfordert sowohl methodisches als auch fachspezifisches Wissen und erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und den betroffenen Arbeitnehmern. Eine Beschreibung des Vorgehens findet sich z.B. in der Norm SN EN ISO 12100 "Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Risikobewertung und Risikominderung" (siehe Ergänzung). Im Gegensatz zu den Arbeitsärzten, Arbeitshygienikern und Sicherheitsingenieuren mit einer Fachhochschul- oder Universitätsausbildung verfügen die Sicherheitsfachleute in der Regel nicht über die hierzu erforderlichen methodischen Grundlagen. Ihre Weiterbildung (vgl. Anhang IV der Eignungsverordnung) trägt diesem Umstand nicht Rechnung, sodass sie eine entsprechende Fortbildung machen müssen, um in die Lage versetzt zu werden, eine Risikobeurteilung durchzuführen.

Sicherheitsfachleute haben zweierlei Funktionen. Zum einen sind sie in der Regel der geeignete Ansprechpartner von Mittel- und Kleinbetrieben (KMU). Mit ihrer Grundausbildung bestehend aus einem Lehrabschluss und idealerweise einer Ergänzungsausbildung als Meister oder Vorarbeiter kennen sie die Verhältnisse vor allem auch im gewerblichen Betrieb sehr gut. Die andere Funktion besteht in der Ergänzung des Sicherheitsdienstes eines grösseren Betriebes. Auch dort können sie eine wichtige Funktion im Verkehr mit der betrieblichen Basis übernehmen.

Ergänzung: Risikobeurteilung, Risikoanalyse
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