back to home Eidgenössische
Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
back to home
DE FR IT
DE FR IT

Nachweis auf andere Weise

Art. 11b Abs. 3 VUV

Der Weg, den der Arbeitgeber zur Erfüllung der Beizugspflicht wählt, liegt in seiner Selbstverantwortung. Die Durchführungsorgane beurteilen mittels einer Systemkontrolle (Hilfsmittel Kontrollfragebogen) das Sicherheitskonzept des Betriebes (siehe Ergänzung).

Dabei werden folgende Schwerpunkte kontrolliert:

  • Welche Sicherheits- und Gesundheitsprobleme sind im Betrieb vorhanden?
  • Hat der Betrieb seine Gefährdungen systematisch ermittelt (z.B. mittels Checklisten oder einer Risikoanalyse und Risikobeurteilung (siehe Ergänzung: Risikoanalyse) mit Hilfe von Spezialisten der Arbeitssicherheit?)
  • Wie sind diese Probleme konzeptionell (siehe Ergänzung: Sicherheitskonzept) gelöst? Ist die betriebliche Organisation entsprechend gestaltet?
  • Sind alle Massnahmen umgesetzt? Besteht ein internes Kontrollsystem (Audits), um in regelmässigen Abständen Organisation und Massnahmen zu überprüfen?
Ergänzung: Sicherheitskonzept, Sicherheitssystem, Sicherheitsorganisation
Ergänzung: Risikoanalyse und Risikobeurteilung
Zurück zum Anfang