Nachweis auf andere Weise
Art. 11b Abs. 3 VUV
Der Weg, den der Arbeitgeber zur Erfüllung der Beizugspflicht wählt, liegt in seiner Selbstverantwortung. Die
Dabei werden folgende Schwerpunkte kontrolliert:
- Welche Sicherheits- und Gesundheitsprobleme sind im
Betrieb vorhanden? - Hat der Betrieb seine Gefährdungen systematisch ermittelt (z.B. mittels Checklisten oder einer Risikoanalyse und Risikobeurteilung (siehe Ergänzung: Risikoanalyse) mit Hilfe von Spezialisten der Arbeitssicherheit?)
- Wie sind diese Probleme konzeptionell (siehe Ergänzung: Sicherheitskonzept) gelöst? Ist die betriebliche Organisation entsprechend gestaltet?
- Sind alle Massnahmen umgesetzt? Besteht ein internes Kontrollsystem (Audits), um in regelmässigen Abständen Organisation und Massnahmen zu überprüfen?