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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Begriff "Zutrittsverbot"

Art. 39 VUV

Zutrittsverbote und - umfassender - Zutrittsregelungen sind im hier gemeinten Sinne notwendig, wenn Räume, Zonen oder Arbeitsplätze aus Gründen der Arbeitssicherheit nicht jedermann zugänglich sein dürfen. Die Bestimmungen beziehen sich nicht nur auf den eigentlichen Zutritt, sondern auch auf den Zugriff und Eingriff in Gefahrenzonen (siehe Ergänzung).

Ergänzung: Zutrittsverbot
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