back to home Eidgenössische
Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
back to home
DE FR IT
Letzte Änderung: 12.07.2023
DE FR IT

Schutzziel "Transport"

Art. 41 VUV

Verhindern, dass Personen von transportierten oder gelagerten Gütern (durch umstürzen, herabstürzen oder abrutschen ) verletzt werden können.
Verhindern, dass Personen durch körperliche Überlastung geschädigt werden können.

Zurück zum Anfang