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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Letzte Änderung: 20.10.2020
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Schutzziel "Transport"

Art. 41 VUV

Verhindern, dass Personen von transportierten oder gelagerten Gütern (durch umstürzen, herabstürzen oder abrutschen ) verletzt werden können.
Verhindern, dass Personen durch körperliche Überlastung geschädigt werden können.

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