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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Besondere Bestimmungen betreffend Transport

Art. 41 VUV

Besondere Bestimmungen sind in verschiedenen Vorschriften und Regeln enthalten (siehe Ergänzung).

Beim Transport gefährlicher Güter müssen die betreffenden Vorschriften beachtet werden:

  • Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen (mehr dazu)
  • Schutz gegen gesundheitsgefährdende Strahlen (mehr dazu)
  • Brandgefährliche (brennbare) Flüssigkeiten (mehr dazu)
Ergänzung: Regeln für den Transport
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