Schutzziel „Gefährdung durch Mikroorganismen“
Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen durch Mikroorganismen nicht beeinträchtigt werden.
Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen durch Mikroorganismen nicht beeinträchtigt werden.