back to home Eidgenössische
Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
back to home
DE FR IT
Letzte Änderung: 12.07.2023
DE FR IT

Grundsätzliches Schutzziel

Art. 41 VUV

Aus den eingelagerten Gütern darf sich keine Gefahr ergeben und das Ein- und Auslagern muss gefahrlos möglich sein.

Zurück zum Anfang