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Begriff "brandgefährliche (brennbare) Flüssigkeiten"

Art. 46 VUV

Brennbar im hier gemeinten Sinne sind Flüssigkeiten mit Flammpunkten unter 30°C (leichtbrennbare Flüssigkeiten). Ebenfalls brennbar sind Flüssigkeiten mit höherem Flammpunkt, wenn sie über diesen hinaus erwärmt werden oder wenn sie in fein verteilter Form (wie Nebel, Aerosol) vorliegen.

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