Begriff "brandgefährliche (brennbare) Flüssigkeiten"
Art. 46 VUV
Brennbar im hier gemeinten Sinne sind Flüssigkeiten mit Flammpunkten unter 30°C (leichtbrennbare Flüssigkeiten). Ebenfalls brennbar sind Flüssigkeiten mit höherem Flammpunkt, wenn sie über diesen hinaus erwärmt werden oder wenn sie in fein verteilter Form (wie Nebel, Aerosol) vorliegen.