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Letzte Änderung: 12.07.2023
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Augen- und Gesichtsschutz

Art. 5 und 38 VUV

1729-2
1729-85

A. Wann ist ein Augen- und/oder Gesichtsschutz zu benutzen?

Geeigneter Augen- und Gesichtsschutz ist zur Verfügung zu stellen und zu benutzen, wenn Augen und Gesicht schädigenden äusseren Einflüssen ausgesetzt sein können.
Die Augen und das Gesicht sind gefährdet durch:

  • mechanische Einwirkungen
  • optische Einwirkungen (insbesondere die Augen)
  • chemische Einwirkungen
  • thermische Einwirkungen
  • besondere Einwirkungen (Röntgenstrahlungen, Störlichtbögen, biologische Einwirkung usw.)

In vielen Fällen wirken mehrere schädigende Einflüsse gleichzeitig auf Augen und Gesicht ein. So können z. B. beim Austreten von heisser Lauge unter Druck Augen und Gesicht mechanisch, chemisch und thermisch geschädigt werden.

Mechanische Schädigungen
werden durch Fremdkörper verursacht, die auf Auge und Gesicht treffen oder in das Auge eindringen. Solche Fremdkörper sind z. B. Staub, Späne, Splitter, Flüssigkeiten unter Druck.

Bei Staub ist die Auftreffgeschwindigkeit meistens gering; er setzt sich zwischen Lid und Augapfel fest und verursacht Reizungen und Entzündungen. Bei den übrigen Fremdkörpern hängen Art und Ausmass der Verletzung massgeblich von Grösse, Form, Auftreffgeschwindigkeit ab.

Optische Schädigungen
Schädigungen (Tabelle nachfolgend) werden durch die Strahlung natürlicher oder künstlicher Lichtquellen hervorgerufen. In Abhängigkeit von der Wellenlänge dringen die Strahlen mehr oder weniger tief in die Augen ein, wobei ihre Energie in Wärme umgewandelt wird.

Strahlung Schädigung des Auges Beispiele

Ultraviolette Strahlung
100–400 nm

Besonders gefährlich
200–310 nm

Kurzfristige Einwirkung:
Entzündung von insbesondere der Horn- und Bindehaut ("Verblitzen")
Langfristige Einwirkung:
Augenkatarakt (Star)
Intensive Sonnenstrahlung,
Schweissen, Lacktrocknung, Kunststoffhärtung
Sichtbares Licht
400–780 nm
Blendung, gefolgt von Herabsetzung der Sehschärfe, bleibende Schädigung der Netzhaut
Grelles Sonnenlicht
starke künstliche Lichtquellen

Infrarote Strahlen
Kurzwelliges IR
780–1400 nm

Langwelliges IR
1400 nm–1 mm

Verbrennungen der Netzhaut bei starker Konzentration

Irreversible Umwandlung der eiweisshaltigen Flüssigkeit der Augenlinse kann allmählich zum Erblinden führen (Feuerstar)

Schweissen



Feuerflüssige Massen in der Stahl- und Glasindustrie

Laserstrahlen
100 nm – 1 mm
Schädigung der Netzhaut vor allem im Bereich 400–1400 nm Vielseitiger Einsatz

Chemische Schädigungen
werden durch feste, flüssige und gasförmige Stoffe verursacht. Die Augen sind ganz besonders durch Säuren und Laugen in fester oder flüssiger Form gefährdet. Ein Tropfen Säure kann auf der Hornhaut zu einem Geschwür mit anschliessender Narbenbildung führen. Laugen verursachen oft noch schwerere Schäden. Bereits wenige Tropfen können die Hornhaut für immer trüben und zerstören. Gase, Dämpfe, Nebel und Rauche schädigen vorwiegend die Schleimhäute.

Thermische Schädigungen
können durch Kälte oder Hitze hervorgerufen werden. Kälte (z. B. in Kühlräumen) kann zur Erfrierung führen. Das Tränen der Augen ist häufig ein Warnsignal. Hitze durch Wärmestrahlung (z. B. von Öfen oder Berührung mit heissen Gegenständen) kann zu Verbrennungen führen.

Biologische Arbeitsstoffe
Sie können über das Auge in den Körper gelangen und Infektionen, gegebenenfalls auch toxische oder sensibilisierende Wirkungen verursachen.

Elektrische Einwirkungen
Damit ist zu rechnen bei Schaltarbeiten oder Kurzschlüssen in elektrischen Energieverteilungsanlagen. Durch die von Störlichtbögen verursachten hohen Temperaturen und wegspritzenden Teilchen besteht die Gefahr, dass Auge und Gesicht erhebliche geschädigt werden.

B. Welche Augen- und Gesichtsschutzgeräte gibt es, wie wirken sie?

Zum Schutz von Augen und Gesicht gibt es:

  1. Bügelbrillen, mit und ohne Seitenschutz
  2. Korbbrillen (Vollsichtbrille)
  3. Schutzschilde
  4. Schutzschirme, Visiere
  5. Schutzhauben
  6. weitere Augen- und Gesichtsschutzgeräte (Atemschutzhelme und -hauben)

Augen- und Gesichtsschutzgeräte sollen so beschaffen sein, dass sie das Blickfeld möglichst wenig einschränken, bequem zu benutzen sind und die Augen nicht ermüden. Dazu trägt auch eine optimale Belüftung im Augen- und Gesichtsbereich bei.
Um die Schutzwirkung der Geräte sicherzustellen, sollen alle Teile so miteinander verbunden sein, dass sie nur bei Materialzerstörung voneinander zu trennen sind. So können Teile, die wesentlich zur Schutzwirkung beitragen, nicht verloren gehen oder entfernt werden (z. B. der Seitenschutz bei Bügelbrillen). Eine Ausnahme bilden die Sicherheitsscheiben. Als Verschleissteile sollen sie leicht, möglichst ohne Werkzeug auszutauschen sein.
Tragkörper dürfen keine störenden Grate, Kanten, Ecken oder Rauhigkeiten aufweisen.

1. Bügelbrillen

Buegelbrille

Bügelbrillen schützen die Augen gegen Fremdkörper und Strahlen, die von vorne einwirken. Für den seitlichen Schutz sind Bügelbrillen mit Seitenschutzkörben oder -platten ausgerüstet, zusätzlich kann auch ein Brauenschutz vorhanden sein. Bügelbrillen mit Seitenschutz und Brauenschutz schliessen den Augenraum jedoch nicht vollständig gegenüber der Umgebung ab. Sie können die Augen daher nicht ausreichend gegen Stoffe und Strahlen schützen, die von der Seite her einwirken und hinter die Brille gelangen können. Keine ausreichende Schutzwirkung ist z. B. vorhanden gegen Stäube, spritzende, reizende und ätzende Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe, Rauche.

2. Korbbrillen

Korbbrille+1

Korbbrillen umschliessen die Augen und den Augenraum vollständig mit dem korbförmigen, weichen und elastischen Tragkörper. Sie bieten daher einen guten Schutz gegen Stoffe, wegfliegende Teilchen, spritzende Flüssigkeiten und Strahlen, die von vorne oder von der Seite auf die Augen einwirken. Zum Schutz gegen Gase, Dämpfe, Nebel und Rauche sind dichte Korbbrillen zu verwenden („Gasschutzbrillen“).

3. Schutzschilde

Schutzschild

Schutzschilde bestehen aus einem lichtdichten Tragkörper, in den ein Fenster für die auswechselbare Sichtscheibe eingearbeitet ist. Schutzschilde werden von Hand gehalten. Sie schützen Augen, Gesicht und Teile des Halses gegen herumfliegende Teile, Spritzer und Strahlen.

4. Schutzschirme

Schutzschirm

Schutzschirme können ganz aus durchsichtigem Material oder aus einem undurchsichtigen Tragkörper mit Sichtscheibe bestehen. Sie werden mit Traghilfen an Schutzhelmen oder direkt am Kopf befestigt. Die Befestigung kann so ausgeführt sein, dass der Schutzschirm hochgeklappt oder auch leicht gegen einen anderen ausgetauscht werden kann.
Wie Schutzschilde schützen sie Augen, Gesicht und, je nach Ausführung, auch Teile des Halses gegen herumfliegende Teile, Spritzer und Strahlen. Da sie, im Gegensatz zu Schutzschilden, jede Bewegung der zu schützenden Körperteile zwangsweise mitmachen, ist ihre Schutzwirkung höher einzustufen. Ein weiterer Vorteil: Beide Hände stehen für die Arbeit zur Verfügung.

5. Schutzhauben

Schutzanzug

Schutzhauben bestehen in der Regel aus undurchsichtigem Material mit einem Fenster für die Sichtscheibe. Sie umschliessen den Kopf und können auch die oberen Schulterpartien bedecken. Sie werden in Verbindung mit einem Schutzhelm oder anderen Traghilfen benutzt.
Schutzhauben schützen Kopf, Hals und evtl. Schultern gegen herumfliegende Teile, Spritzer und Strahlen.

6. Weitere Augen- und Gesichtsschutzgeräte

Zum Schutz von Augen und Gesicht bei bestimmten Tätigkeiten gibt es Augen- und Gesichtsschutz mit besonderer Schutzwirkung.
Dazu gehören Laserschutzbrillen nach EN 207 und EN 208 (siehe Ergänzung) sowie Gesichtsschutzschirme für Elektriker.

C. Was ist bei der Benutzung des Augenschutzes besonders zu beachten?

  • Es ist dafür zu sorgen, dass Sichtscheiben erneuert werden, wenn sie verfärbt, verkratzt oder mit festsitzenden Partikeln behaftet sind sowie bei Anzeichen von Rissen in einer eventuell vorhandenen Schutzfolie.
  • Augen- und Gesichtsschutzgeräte sind auszusondern, wenn Einstellelemente nicht mehr arretierbar sind.
  • Bewegliche Teile müssen leichtgängig sein.
  • Vor allem müssen Augenschutzgeräte so angepasst sein, dass sie weder drücken noch verrutschen.

Reinigungsmittel, die auch ein Beschlagen verhindern (z. B. imprägnierte Papiertücher, Reinigungsmittel in Sprühflaschen, Antibeschlagsprays) sollen für Sichtscheiben zur Verfügung stehen.

Für Fehlsichtige sind Schutzbrillen mit Korrekturgläsern aus gehärtetem Einscheibensicherheitsglas oder aus Kunststoff erhältlich. In Einzelfällen können auch Überbrillen geeignet sein, die über der eigenen Korrekturbrille getragen werden. Dabei dürfen weder die Wirkung der Korrekturbrille noch die Schutzwirkung der Überbrille beeinträchtigt werden, beide Brillen müssen bequem sitzen.
Normale Korrekturbrillen sind kein ausreichender Augenschutz. Korrekturbrillen mit Vorsteckern, z. B. für Sicherheits- und Filtersichtscheiben, bieten nicht den gleichen Schutz wie Schutzbrillen.
Schutzschirme sollen nur zusammen mit Bügelbrillen mit Seitenschutz oder Korbbrillen (vor allem bei Arbeiten über Kopf) getragen werden.

Der Lieferant von Augen- und Gesichtsschutzgeräten ist vom Betrieb eingehend darüber zu informieren, gegen welche Gefahren der Augen- , Gesichtsschutz zu schützen hat.

Regelwerke und weitere Informationen zu Augen- und Gesichtsschutz (siehe Ergänzung).

Ergänzung: Regelwerke und Informationen zu Augen- und Gesichtsschutz
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