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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Letzte Änderung: 12.07.2023
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Regelmässige anfallende Arbeiten im Sonderbetrieb

Art. 43 VUV

Wenn Arbeiten im Sonderbetrieb ausgeführt werden, sind die vom Hersteller des Arbeitsmittels verlangten organisatorischen Massnahmen zu treffen.

Für Arbeiten im Sonderbetrieb, die nur an der stillgesetzten Anlage ausgeführt werden dürfen, ist die Sicherheitsabschalteinrichtung in die Aus-Stellung zu bringen und gegen unerwarteten Anlauf zu sichern. Damit sind die gefahrbringenden Energien abgeschaltet.

Es ist nicht zulässig, die Überwachung vorhandener Schutzeinrichtungen zu überbrücken, um so Arbeiten im Sonderbetrieb ausführen zu können.

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