Regelmässige anfallende Arbeiten im Sonderbetrieb
Art. 43 VUV
Wenn Arbeiten im
Für Arbeiten im Sonderbetrieb, die nur an der stillgesetzten Anlage ausgeführt werden dürfen, ist die Sicherheitsabschalteinrichtung in die Aus-Stellung zu bringen und gegen unerwarteten Anlauf zu sichern. Damit sind die gefahrbringenden Energien abgeschaltet.
Es ist nicht zulässig, die Überwachung vorhandener Schutzeinrichtungen zu überbrücken, um so Arbeiten im Sonderbetrieb ausführen zu können.