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Letzte Änderung: 12.07.2023
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Zündquellen

Art. 29 VUV

Die wesentlichen Zündquellen sind:

  • Zündung durch Flammen
  • Zündung durch Wärme
  • Zündung durch Glimmnester
  • Zündung durch elektrische Funken
  • Zündung durch elektrostatische Entladungen
  • Zündung durch mechanisch erzeugte Funken
  • Zündung durch Blitzschlag

Für die einzelnen Zündquellen ist zu beachten:

  • Flammen
    Derartige Zündquellen sind in den Ex-Zonen 0 bzw. 20 verboten und in den Ex-Zonen 1 bzw.21 und 2 bzw. 22 nur zulässig, wenn besondere technische oder organisatorische Schutzmassnahmen (z.B. Lüftung, Schweisserlaubnis) getroffen werden.
  • Heisse Oberflächen
    Für alle Ex-Zonen gilt, dass die Oberflächentemperatur die Zündtemperatur des jeweils vorhandenen Stoffes nicht überschreiten darf. Zur Vereinfachung, insbesondere für die Prüfung von elektrischem Material, werden die Zündtemperaturen in Temperaturklassen eingeteilt (siehe Ergänzung).
  • Glimmnester
    Gewisse brennbare Stäube können beim Einwirken von wirksamen Zündquellen Glimmnester bilden. Voraussetzungen dazu sind ein Mindestvolumen und eine Mindestdicke der Staubschicht. Die entsprechende staubspezifische Kenngrösse wird als Glimmtemperatur bezeichnet.
  • Funken von elektrischen Anlagen
    Elektrische Arbeits-/Betriebsmittel und Installationsausführungen in explosionsgefährdeten Bereichen haben den Vorschriften der Electrosuisse für die betreffende Ex-Zone zu entsprechen (siehe Ergänzung).
  • Funken aus elektrostatischer Entladung
    Durch Trennvorgänge bilden sich elektrostatische Aufladungen, die zu gefährlichen Entladungen führen können (siehe Ergänzung). Die wichtigsten Beispiele für derartige Trennvorgänge sind:
    • Umfüllen, Fördern, Rühren und Versprühen von unpolaren Flüssigkeiten (wie z.B. bei vielen Kohlenwasserstoffen, Ether), die einen spezifischen Widerstand von mehr als 108 Ohm * m aufweisen.
    • Gehen mit isolierenden Schuhsohlen oder auf einem nicht ableitfähigen Boden.
    • Umfüllen, Aufwirbeln, Abgleiten und Abrutschen von pulver- bzw. staubförmigem Material.
    • Abwickeln von Kunststoff- oder Papierfolien.

In explosionsgefährdeten Bereichen sind in allen Zonen Schutzmassnahmen zu treffen, welche verhindern, dass sich gefährliche elektrostatische Aufladungen bilden (siehe Ergänzung). Die wichtigsten dieser Schutzmassnahmen sind:

    • Leitfähige Werkstoffe verwenden
    • Potentialausgleich und Erden.
    • Verbessern der elektrischen Leitfähigkeit von Arbeitsstoffen durch spezielle Zusätze, damit der spezifische Widerstand unter 108 Ohm * m fällt.
    • Geringhalten der Strömungsgeschwindigkeit von Flüssigkeiten.
    • Verwenden von leitfähigen Bodenbelägen und Schuhen mit leitfähigen Sohlen (Ableitwiderstand von weniger als 108 Ohm).
    • Ableiten der Ladungen von Papier- oder Folienbahnen durch Ionisatoren.
  • Mechanisch erzeugte Funken
    Darunter versteht man Funken, wie sie bei Reib-, Schlag- oder Schleifvorgängen entstehen können. In explosionsgefährdeten Bereichen sind in allen Zonen Schutzmassnahmen zu treffen, die verhindern, dass mechanisch Funken in gefährlichem Ausmass erzeugt werden. Die wichtigsten dieser Schutzmassnahmen sind:

    • Verhindern von Reib- und Schlagfunken durch Wahl geeigneter Materialkombinationen (z.B. mit Bunt- oder Leichtmetallen).
    • Verhindern von Schleiffunken durch Wasserkühlung an der Schleifstelle.
  • Blitzschlag
    Ein Blitz entsteht durch Ladungsausgleich über einen stark ionisierenden Entladungsweg zwischen verschiedenen Wolken oder zwischen Wolke und Erde. Die zu Blitzerscheinungen führenden Spannungen können bis 300 Mio. Volt betragen, wobei Ströme bis 100‘000 Ampère fliessen können. Wenn ein Blitz in explosionsfähige Atmosphäre einschlägt, wird diese stets entzündet. Daneben besteht eine Zündmöglichkeit auch durch starke Erwärmung der Ableitwege des Blitzes.
    Von Blitzeinschlagstellen aus fliessen starke Ströme, die in der Nachbarschaft der Einschlagstelle Funken hervorrufen können. Selbst ohne Blitzschlag können Gewitter zu hohen induzierten Spannungen bei Anlagen und Betriebsmitteln mit der Folge von zündwirksamen Entladungen führen.
Ergänzung: Beispielsammlung für die Zuteilung zu den Ex-Zonen
Ergänzung: Vorschriften betreffend Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Ergänzung: Statische Elektrizität
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