Schutzeinrichtungen und Schutzmassnahmen an bewegten Bearbeitungswerkzeugen
Art 28 VUV
Wahl der Schutzeinrichtungen und Schutzmassnahmen an bewegten Bearbeitungswerkzeugen siehe EKAS-Richtlinie Nr. 6512 "Arbeitsmittel" Ziff. 8.2
Infoschriften und Erläuterungen siehe Ergänzung.
Beispiel einer Schutzeinrichtung an einer Schleifmaschine
(Bild-Quelle: IVSS )