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für Arbeitssicherheit EKAS
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Schutzeinrichtungen und Schutzmassnahmen an bewegten Bearbeitungswerkzeugen

Art 28 VUV

Wahl der Schutzeinrichtungen und Schutzmassnahmen an bewegten Bearbeitungswerkzeugen siehe EKAS-Richtlinie Nr. 6512 "Arbeitsmittel" Ziff. 8.2
Infoschriften und Erläuterungen siehe Ergänzung.

Beispiel einer Schutzeinrichtung an einer Schleifmaschine

1-Schutzeinr_Schleif

(Bild-Quelle: IVSS )

Ergänzung: Schutzeinrichtungen und Schutzmassnahmen beim Arbeiten an bewegten Bearbeitungswerkzeugen
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