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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Abgase und Abluft

Art. 32c Abs. 3 VUV

Abgase und Abluft von Flüssiggasanlagen sind gefahrlos abzuführen.

Die Lüftungsanforderungen beim Einsatz von Gasgeräten sind in den Ziffern 10.2 und 10.3 der EKAS Richtlinie 6517 "Flüssiggas" (siehe Ergänzung) aufgeführt.

Ergänzung: Flüssiggasanlagen
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