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Letzte Änderung: 13.07.2023
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Verhütung von Berufskrankheiten durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Art. 71 VUV

Die durch eine Verfügung den Vorschriften der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterstellten Arbeitnehmenden müssen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen überwacht werden.

Bei diesen Untersuchungen trägt der Arbeitgeber eine entscheidende Mitverantwortung. Er muss dafür sorgen, dass alle betroffenen Arbeitnehmenden untersucht werden. Dazu muss er die Namen der in den unterstellten Bereichen tätigen Arbeitnehmenden der Abteilung Arbeitsmedizin der Suva übermitteln. Danach muss er rechtzeitig bei Neueintritt oder Austritt von Mitarbeitenden aus dem Bereich eine Meldung an die Suva machen, damit diese für Untersuchungen vorgesehen werden können. Insbesondere hat er sich mit einem fachlich geeigneten und in Betriebsnähe befindlichen praktizierenden Arzt oder einem Spital in Verbindung zu setzen, um mit ihm die administrativen Untersuchungsmodalitäten zu vereinbaren. Die Abteilung Arbeitsmedizin der Suva stellt dem Betrieb gemäss der Unterstellungsverfügung die nötigen personenbezogenen Untersuchungsformulare zuhanden des Arztes zu und übt auf diese Weise eine Kontrollfunktion aus. Diese Untersuchungsformulare stecken den medizinischen Rahmen der Untersuchung ab und sind, vom betreffenden Arzt ausgefüllt, der Abteilung Arbeitsmedizin der Suva zurückzusenden.

Vermutet ein Arbeitgeber eine vermehrte oder gar aussergewöhnliche Gesundheitsgefährdung seiner Mitarbeitenden, so hat er die Suva zu orientieren und eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zu beantragen. Anderseits ist der untersuchende Arzt gehalten, Hinweise auf eine vermehrte Gefährdung eines Arbeitnehmenden oder die daraus sich ergebende Notwendigkeit, die Arbeit sofort aufzugeben, unverzüglich der Suva zu melden.

Die Suva kann Vorsorgeuntersuchungen auch selbst durchführen. Sie tut das unter anderem dort, wo der zahlenmässige Umfang die Möglichkeiten der dafür in Frage kommenden Ärzte übersteigt. Dies ist beispielsweise bei den rund 350`000 Lärmexponierten der Fall, die in den Audiomobilen der Suva (mobile Gehöruntersuchungsstation) Reihenuntersuchungen unterzogen werden.

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