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Letzte Änderung: 13.07.2023
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Entschädigung des Arbeitnehmers für Vorsorgeuntersuchungen

Art. 75 VUV

Die Suva vergütet folgende durch die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen entstehenden Kosten:

  • die Reisekosten
  • einen Verpflegungskostenanteil
  • die Unterkunftskosten
  • den Lohnausfall im Rahmen des versicherten Höchstverdienstes gemäss Art. 15 UVG (mehr dazu)

Erhält der Arbeitnehmer für die Zeit der Vorsorgeuntersuchung vom Arbeitgeber den vollen Lohn, erleidet er also dadurch keine Lohneinbusse, so wird die Erwerbsausfallentschädigung dem Arbeitgeber ausbezahlt.

Die genannten Entschädigungen sind mit dem von der Suva zur Verfügung gestellten Formular in Rechnung zu stellen. Für Reihenuntersuchungen kann eine Gesamtrechnung an den Bereich Arbeitsmedizinische Vorsorge der Suva (gemäss spezieller Vorgabe) gesandt werden.

Über die genannten Entschädigungen hinaus vergütet die Suva direkt die eigentlichen Kosten der arbeitsmedizinischen Untersuchung (z.B. Arztkosten, Laborkosten). Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich also damit nicht befassen.

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