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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Letzte Änderung: 20.10.2020
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Reise-, Transport- und Rettungskosten

Art. 13 UVG
Art. 20 UVV

Gedeckt sind die notwendigen Reise-, Transport- und Rettungskosten des Verunfallten.

Ergänzung: Wegleitung der Suva durch die Unfallversicherung
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