Integritätsentschädigung
Art. 24, 25 UVG
Art. 36, Anhang 3 UVV
Bei dauernder erheblicher Schädigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität infolge eines
Art. 24, 25 UVG
Art. 36, Anhang 3 UVV
Bei dauernder erheblicher Schädigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität infolge eines