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Letzte Änderung: 12.07.2023
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Integritätsentschädigung

Art. 24, 25 UVG
Art. 36, Anhang 3 UVV

Bei dauernder erheblicher Schädigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität infolge eines Unfalles oder einer Berufskrankheit wird eine Integritätsentschädigung gewährt. Diese Entschädigung ist eine nach der Schwere des Integritätsschadens abgestufte Kapitalleistung. Sie ist für alle Versicherten mit dem gleichen Gesundheitsschaden gleich hoch (siehe Anhang 3 UVV "Bemessung der Integritätsentschädigung").

Ergänzung: Wegleitung der Suva durch die Unfallversicherung
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