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Letzte Änderung: 12.07.2023
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Selbständigerwerbende / Freiwillige Versicherung

Art. 4 , 5 UVG

Selbständigerwerbende
In der Schweiz wohnhafte Selbständigerwerbende können sich und ihre nicht obligatorisch versicherten mitarbeitenden Familienangehörigen freiwillig versichern lassen (Art. 4 UVG).

Freiwillige Versicherung
Die Bestimmungen über die obligatorische Versicherung gelten sinngemäss auch für die freiwillige Versicherung (Art. 5 UVG).

Ergänzung: Wegleitung der Suva durch die Unfallversicherung
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