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Planvorlagen im EleG

Art. 1617 EleG

Folgende elektrische Anlagen unterliegen einem Plangenehmigungsverfahren:
a. Hochspannungsanlagen;
b. Energieerzeugungsanlagen mit einer Leistung von über 30 kVA, die mit einem Verteilnetz verbunden sind;
c. Schwachstromanlagen, soweit diese gemäss Schwachstromverordnung der Genehmigungspflicht unterstellt sind.

Siehe auch Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA).

Zuständige Genehmigungsbehörde ist:
- üblicherweise das Eidgenössische Starkstrominspektorat
- in Spezialfällen das Bundesamt für Energie
- oder für Anlagen, die ganz oder überwiegend dem Eisenbahn- oder Trolleybusbetrieb dienen, das Bundesamt für Verkehr (BAV).

Adresse:

Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Tel. 058 595 18 18

info@esti.admin.ch
www.esti.admin.ch

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