Planvorlagen im EleG
Folgende elektrische Anlagen unterliegen einem Plangenehmigungsverfahren:
a. Hochspannungsanlagen;
b. Energieerzeugungsanlagen mit einer Leistung von über 30 kVA, die mit einem Verteilnetz verbunden sind;
c. Schwachstromanlagen, soweit diese gemäss Schwachstromverordnung der Genehmigungspflicht unterstellt sind.
Siehe auch Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA).
Zuständige Genehmigungsbehörde ist:
- üblicherweise das Eidgenössische Starkstrominspektorat
- in Spezialfällen das Bundesamt für Energie
- oder für Anlagen, die ganz oder überwiegend dem Eisenbahn- oder Trolleybusbetrieb dienen, das Bundesamt für Verkehr (BAV).