Gegenstand der Verordnung 4 zum ArG
Die Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) regelt den Geltungsbereich, das Verfahren und die besonderen materiellen Anforderungen an Bau und Einrichtung von Betrieben, die dem Plangenehmigungsverfahren unterstellt sind. Diese Anforderungen betreffen Arbeitsräume (Raumhöhe etc.), Verkehrswege (Fluchtwege, Treppenanlagen, Türen und Tore etc.), Licht und Raumluft, sowie Vorschriften für Betriebe mit besonderer Brandgefahr und Betriebe mit Explosionsgefahr. Die einzelnen Bestimmungen der ArGV 4 werden in der vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) herausgegebenen Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz erläutert.