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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Ausführen der Arbeit in sicherer Weise

Art. 11 Abs. 1 VUV

Um die ihm übertragene Arbeit sicher ausführen zu können, muss der Arbeitnehmer

  • die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit befolgen
  • allgemein anerkannte und bekannte Sicherheitsregeln auch von sich aus berücksichtigen
  • Schutzeinrichtungen sowie die persönliche Schutzausrüstung benützen und in einwandfrei gebrauchsfähigem Zustand halten.
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