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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva)

Art. 88 UVG

Im Rahmen ihres Auftrags fördert die Suva mit ihrem Aufgabenbereich Freizeitsicherheit die Verhütung von Nichtberufsunfällen. Sie richtet sich dabei einerseits an die bei ihr versicherten Unternehmen und deren Mitarbeiter. Anderseits tritt sie mit Aktionen und nationalen Kampagnen an die Öffentlichkeit, um z.T. zusammen mit Partnern beim Zielpublikum auch unabhängig vom Arbeitgeber die Sicherheit in der Freizeit zu erhöhen (siehe Ergänzung).

Ergänzung: Publikationen Freizeitsicherheit Suva
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