back to home Eidgenössische
Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
back to home
DE FR IT
DE FR IT

Begriff "Ortsfeste Leitern"

Art. 18 VUV

Ortsfeste Leitern sind die in Sonderfällen anwendbaren Teile von Verkehrswegen, welche Gebäude- und maschinelle Anlageteile unterschiedlichen Niveaus verbinden oder den sicheren Einstieg in Schächte ermöglichen.

Zurück zum Anfang