Erlass von Richtlinien
Art. 11b Abs. 1 VUV
Mit dem Erlass der EKAS Richtlinie Nr. 6508 über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (siehe Ergänzung) ist die EKAS ihrem Auftrag nachgekommen.
Art. 11b Abs. 1 VUV
Mit dem Erlass der EKAS Richtlinie Nr. 6508 über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (siehe Ergänzung) ist die EKAS ihrem Auftrag nachgekommen.