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für Arbeitssicherheit EKAS
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Kopfschutz

Art. 5 und 38 VUV
Art. 6 BauAV

1729-7

A. Wann ist ein Kopfschutzmittel zu benutzen?

Ein geeigneter Kopfschutz ist zur Verfügung zu stellen und zu benutzen, wenn mit Kopfverletzungen zu rechnen ist.
Verletzungen des Kopfes können erfolgen durch:

  • mechanische Einwirkungen (herabfallende, pendelnde, umfallende und wegfliegende Gegenstände oder Anstossen an Gegenständen)
  • thermische Einwirkungen (Hitze, Kälte, glühende Teilchen, Flüssigmetallspritzer, Flammen)
  • elektrische Einwirkungen (Berührungsspannung, Funkenbildung – auch durch elektrische Entladungen)
  • chemische Einwirkungen (Säuren, Laugen, Lösemittel)
  • Nichterkennbarkeit von Personen (bei Arbeiten ohne Warnkleider im Strassen- bzw. Verkehrsbereich)
  • Erfasst werden der Haare (z.B. durch bewegte Maschinenteile)

B. Welche Arten von Kopfschutzmittel gibt es, wie wirken sie?

  1. Industrieschutzhelme
  2. Bergsteigerhelm nach EN 12492 (Helme für Höhenarbeit)  
  3. Anstosskappen
  4. Haarschutznetze und –hauben

1. Industrieschutzhelme nach EN 397 (siehe Ergänzung)

Diese gibt es in unterschiedlichen Ausführungen für die verschiedensten Anwendungsfälle.
Alle diese Industrieschutzhelme bestehen aus der Helmschale und der Innenausstattung. Die Innenausstattung ist in der Helmschale befestigt. Die Helmschale selbst berührt den Kopf nicht.

Aufgaben der Helmschale:

  • Das Vordringen von Gegenständen durch den Prellraum bis zum Kopf verhindern. Als Prellraum wird der Raum zwischen Helmschale und Innenausstattung bezeichnet.
  • Auftreffende Gegenstände durch eine geeignete Form so ablenken, dass nur ein Teil der Stosskraft durch den Schutzhelm aufgenommen werden muss.
  • Stosskräfte durch elastische und plastische Verformung dämpfen.

Aufgabe der Innenausstattung ist es, in Verbindung mit der Helmschale Stösse zu dämpfen. Das erfolgt durch Verteilung der Stosskräfte über die Tragbänder auf den gesamten Kopf sowie durch elastische und plastische Verformung der Tragbänder.

Eine ausreichende Schutzwirkung des Industrieschutzhelms ist nur dann sichergestellt, wenn

  • Helmschale und Innenausstattung zueinander passen und
  • der Helm fest auf dem Kopf sitzt.

Das wird erreicht durch Wahl der passenden Helmgrösse und Anpassen des Nackenbandes an den Kopfumfang.

2-Schutzhelm

Helmschalen gibt es in verschiedenen Ausführungsformen. Am weitesten verbreitet ist die Helmschale mit Schirm und Wasserrinne.

Die Standard-Innenausstattung besteht aus

  • den Tragbändern,
  • dem Kopfband mit dem verstellbaren Nackenband,
  • dem auswechselbaren Schweissband

Für besondere Einsatzbedingungen können am Industrieschutzhelm z. B. auch ein Schutzschirm, eine Schutzbrille, Kapselgehörschützer, Kinnband oder ein Nackenschutz befestigt werden. Helme mit Gehörschützern müssen sorgfältig angepasst werden, um die erforderliche Schalldämmung zu erreichen.

Für besondere Einsätze stehen Industrieschutzhelme zur Verfügung, die zusätzlichen Anforderungen nach SN EN 397 (siehe Ergänzung) genügen:

  • Schutz gegen sehr niedrige Temperaturen
  • Schutz gegen sehr hohe Temperaturen
  • Schutz gegen elektrischen Strom
  • Schutz gegen seitliche Beanspruchung
  • Schutz gegen Spritzer von geschmolzenem Metall.

2. Bergsteigerhelm nach EN 12492 (Helme für Höhenarbeit) (siehe Ergänzung)

Helm+H%c3%b6henarbeit

Sind ähnlich oder gleich aufgebaut wie die Industrieschutzhelme und nehmen die gleichen Kräfte auf.

Grundsätzlich sind die wichtigen Punkte zu beachten:

  • Beim Einsatz von PSA gegen Absturz ist ein Helm mit Kinnband unbedingt erforderlich
  • Die EN397 schreibt vor, dass das Kinnband eine maximale Bruchlast von 25kg aufweist (soll strangulieren verhindern). Die EN 12492 schreibt vor, dass das Kinnband mindestens 50kg aushalten muss (soll verhindern, dass der Helm beim ersten Anprall vom Kopf fällt).
  • Einige EN12492 Helme entsprechen aufgrund ihrer Belüftungslöcher nicht den Anforderungen der EN 397 hinsichtlich der elektrischen Isolierung und Spritzern aus schmelzflüssigem Metall (z.B. Giesserei).

Die Schutzfunktion bei herabfallenden Gegenständen ist bei beiden Helmen gegeben, die Prüfungen sind praktisch identisch. In den meisten Fällen dürfte ein EN12492 - Helm ein ebenbürtiger oder besserer Helm sein - vor allem was die Tragakzeptanz anbelangt.

3. Anstosskappen

Anstosskappe

Anstosskappen nach SN EN 812 (siehe Ergänzung) bestehen im allgemeinen aus einer leichten Thermoplastschale, deren einfache Innenausstattung an die Kopfweite angepasst werden kann.
Sie sollen den Kopf vor Schmutz und – beim Anstossen an Hindernisse – in einem gewissen Umfang vor unmittelbaren Verletzungen schützen.
Anstosskappen sind keine Industrieschutzhelme nach SN EN 397 (siehe Ergänzung). Anstosskappen dürfen daher nicht bei Arbeiten getragen werden, bei denen Industrieschutzhelme vorgeschrieben sind.

4. Haarschutznetze und -hauben

Haarschutznetz

Haarschutznetze und -hauben aus geeignetem Material sollen Verletzungen durch lose hängende Haare, dazu gehören auch Zöpfe, verhindern.
Kopfhautverletzungen und Skalpierungen können auftreten, wenn lose hängende Haare von bewegten Maschinenteilen (z. B. sich drehenden Wellen) erfasst werden. Beim Schweissen und Schneiden auftretende Funken können in den Haaren hängen bleiben und zu Verbrennungen führen.
Durch die Hauben und Netze werden die Haare am Kopf zusammengehalten, das Gewebe weist gefährliche (z. B. glühende) Teile ab und verhindert, dass sie sich in den Haaren festsetzen können. Wesentlich ist, dass alle Haare unter die Haube oder das Netz gesteckt werden.

C. Was ist bei der Benutzung von Schutzhelmen besonders zu beachten?

Verwendungsbeschränkungen für Schutzhelme:
Schutzhelme dürfen unabhängig vom Werkstoff nicht mehr benutzt werden:

  • nach einem heftigen Aufschlag eines Gegenstandes auf den Schutzhelm oder nach einem Fall aus grosser Höhe auf harten Boden auch wenn keine Beschädigung nicht erkennbar ist.
  • wenn sie sichtbare Beschädigungen aufweisen. z. B. Oberflächenrisse, Zerfaserung, Bruchstellen, Abplatzungen, Versprödung. Solche Helme sind unbrauchbar zu machen.

Zur Benutzungsdauer von aus Thermoplasten hergestellten Schutzhelmen können keine allgemein gültigen Angaben gemacht werden, da sie je nach dem verwendeten Werkstoff einer Alterung und damit unter Umständen einer Minderung der Schutzeigenschaften unterliegen. Die Alterung hängt z. B. von der ultravioletten Strahlung in Verbindung mit den klimatischen Verhältnissen, dem Einsatzort, der Benutzungsdauer und der Lagerung ab.
Aus Thermoplasten hergestellte Helme sollen nicht bei Arbeiten verwendet werden, bei denen sie einer überdurchschnittlichen Einwirkung von Wärme, Kälte oder UV-Strahlen ausgesetzt sein können.

Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur Schutzhelme aus duroplastischem Material (z.B. Glasfaserphenol oder Textilfaserphenol) verwendet werden, die eine ausreichende elektrische Isolierfähigkeit aufweisen. Detaillierte Anweisungen sind erhältlich bei (siehe Ergänzung).

Wesentliche Gesichtspunkte bei der Verwendung von Schutzhelmen sind:

  • Die für den jeweiligen Einsatzbereich geeigneten Schutzhelme auswählen.
  • Schutzhelme sachgerecht gemäss der Gebrauchsanleitung des Inverkehrbringers (Herstellers) lagern und reinigen.
  • Nur das vom Inverkehrbringer (Hersteller) in der Gebrauchsanleitung angegebene Zubehör verwenden.
  • Keine nachträglichen Veränderungen vornehmen (z. B. Einbau einer falschen Innenausstattung, Bohrungen). Dadurch kann die Schutzwirkung beeinträchtigt werden.
  • Anstrichstoffe, Lösemittel, Klebemittel oder selbsthaftende Etiketten nur verwenden, wenn der Inverkehrbringer (Hersteller) ausdrücklich erklärt, dass keine Beeinträchtigung der Schutzwirkung zu erwarten ist.
  • Zur Kopfweite passende Schutzhelme auswählen, auf richtige Anpassung mittels Nackenband achten.
  • Regelmässige Kontrollen auf sichtbare Mängel durchführen, z. B. Oberflächenrisse, Zerfaserung, Bruchstellen, Abplatzungen, Versprödung.

Helme können auch ohne sichtbare Schäden verspröden. Bewegt man den Schirm mit den Fingern hin und her oder drückt die Ränder der Helmschale 2–3 cm nach innen (ohne die Schale zu überbeanspruchen), so sind beim versprödeten Helm Knister- oder Knackgeräusche zu hören.

  • Massgebend für die Gebrauchsdauer sind die Angaben des Herstellers in der Informationsbroschüre. Bei klar sichtbaren Farbveränderungen oder bei Beschädigungen ist der Helm sofort auszutauschen.

Der Lieferant von Kopfschützern ist vom Betrieb eingehend darüber zu informieren, gegen welche Gefahren der Kopfschutz zu schützen hat.

Regelwerke und weitere Information zu Kopfschutz siehe (siehe Ergänzung)

Ergänzung: Regelwerke und Informationen zu Kopfschutz
Adresse:

Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Tel. 058 595 18 18

info@esti.admin.ch
www.esti.admin.ch

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