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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Schutzziel "Zugänglichkeit"

Art. 27 VUV

Für die Durchführung des Normal- , Sonderbetriebes sowie zur Instandhaltung am Arbeitsmittel müssen die Arbeitnehmenden sicheren Zugang zu allen hierfür notwendigen Stellen haben, an denen ein gefahrloser Aufenthalt möglich sein muss (siehe Ergänzung).

Ergänzung: Zugänglichkeit zu und an Arbeitsmitteln
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