back to home Eidgenössische
Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
back to home
DE FR IT
DE FR IT

Schutzziel "Arbeitsmittel einsetzen"

Art 24 VUV

Es ist sicherzustellen, dass nur Arbeitsmittel eingesetzt, beschafft und verwendet werden welche die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährden.

Complemento: Regole fondamentali relative alle attrezzature di lavoro
Zurück zum Anfang