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Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
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Schutzziel "Arbeitsmittel einsetzen"

Art 24 VUV

Es ist sicherzustellen, dass nur Arbeitsmittel eingesetzt, beschafft und verwendet werden welche die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährden.

Ergänzung: Grundsatzregeln für Arbeitsmittel
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